Jeder Erwachsene Bürger hat ein Recht auf eine Fahrerlaubnis, auch wenn diese wegen eingeschränkter körperlicher Fähigkeiten unter Umständen auf Fahrzeuge mit einer ganz bestimmten Ausrüstung beschränkt sein kann.
Sie sind auf irgendeine Weise körperlich Behindert und möchten dennoch ein Fahrzeug führen? Dann sind Sie hier genau richtig. Dank dem heutigen Stand der Technik ist es beinahe jedem Menschen möglich ein Fahrzeug zu führen. Dabei spielt es keine Rolle ob Sie bereits einen Führerschein der Klasse B besitzen oder noch nicht.
Es folgt eine Übersicht zur Vorgehensweise. Sie können auch direkt zu den einzelnen Abschnitten mit detaillierten Informationen wechseln
Die FahrerlaubnisVerordnung (FeV) regelt die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. In ihr finden sich die rechtlichen Grundlagen für alle Verkehrsteilnehmer. Über die Zulassung entscheidet die Verwaltungsbehörde, das ist die Führerscheinstelle des Landesamtes, des Ordnungsamtes oder der Stadtverwaltung. Oftmals stehen die Betroffenen jedoch relativ hilflos vor der großen Anzahl von Vorschriften die den Weg zum Führerschein begleiten. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, finden Sie hier eine grafische Darstellung der wichtigsten Punkte so wie detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Punkten.
Die Fahrerlaubnis kann und muss nur bei erwiesener Nichteignung verweigert werden. Dennoch empfehlen wir Ihnen in jedem Fall persönlichen Kontakt mit uns aufzunehmen um Unklarheiten möglichst früh zu erkennen und zu beseitigen.
Nehmen Sie zunächst persönlich Kontakt mit uns auf. Gemeinsam stellen wir für Sie einen Antrag bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle. Hierfür schließen wir zunächst einen Ausbildungsvertrag zwischen Ihnen und unserer Fahrschule ab.
Die Verwaltungsbehörde muss nun Ihre körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen prüfen. Dazu benötigen Sie Hilfe von Fachleuten. Auch hier helfen wir Ihnen weiter.
Die Verwaltungsbehörde fordert die erforderlichen Gutachten von Ihnen an. Sie müssen diese Gutachten vorzeigen, da die Behörde sonst davon ausgehen muss, dass Sie etwas zu verbergen hätten. Aber ganz egal, um welches Gutachten es sich handelt und wer das Gutachten bezahlt:
Sie sind der Auftraggeber des Gutachtens!
Sie müssen ein Original des Gutachtens erhalten (es sei denn, Sie haben schriftlich darauf verzichtet).
Alle Gutachter unterliegen der Schweigepflicht! Sie müssen den Gutachter daher, in manchen Fällen, ermächtigen, das Gutachten an bestimmte Stellen weiterzuleiten.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung besagt sinngemäß:
Wenn ein Fahrzeugführer in seinen Fähigkeiten in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, so muss Vorsorge getroffen werden, dass er andere nicht gefährdet.
Das bedeutet wörtlich:
,,Die Pflicht zur Vorsorge obliegt dem Betroffenen selbst.“
Das Gesetz geht also von der Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen aus. Wir alle haben in der Ausbildung bei der Fahrschule gelernt:
“Jeder hat sich so zu verhalten, dass kein anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar gefährdet wird“.
Wenn ich also eine Behinderung erleide, so kann ich mich an eine Umrüstfirma wenden mit dem Auftrag, mein Fahrzeug so umzurüsten, dass ich auch unter den veränderten Umständen wieder sicher fahren kann(die Änderungen am Fahrzeug müssen dann zumeist von einem Sachverständigen abgenommen und im Fahrzeugbrief und-schein eingetragen werden.
Es gibt dennoch weitere Gründe warum eine Begutachtung mit anschließender Eintragung im Führerschein unbedingt zu empfehlen ist.
Wenn Sie sich freiwillig einer Begutachtung unterziehen wollen, so wenden Sie sich zuerst an Ihren Facharzt, und dann mit diesem ärztlichen Gutachten an den Sachverständigen. Mit diesen Gutachten werden Sie sich an die für Sie zuständige Führerscheinstelle und Erhalten so den Eintrag in den Führerschein. Wir begleiten und beraten Sie gerne auf diesem Weg.
Welche Anforderungen werden an ein Gutachten gestellt?
Die so genannte Eignungsrichtline besagt ganz eindeutig:
Gutachten müssen in allgemein verständlicher Sprache abgefasst sowie nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Die Nachvollziehbarkeit betrifft die logische Ordnung (Schlüssigkeit) des Gutachtens. Sie erfordert die Wiedergabe aller wesentlichen Befunde und die Darstellung der zur Beurteilung führenden Schlussfolgerungen. Der Umfang eines Gutachtens richtet sich nach der Befundlage. Bei eindeutiger Befundlage wird das Gutachten knapper, bei komplizierter Befundlage ausführlich erstattet. Diese Aussagen gelten für alle Gutachten.
Das medizinische Gutachten
Das medizinische Gutachten ist die Grundlage der gesamten Eignungsbegutachtung. Die Sachverständigen sind Ingenieure. Sie sind nur dann in der Lage, die erforderlichen technischen Umrüstungen für ihr Fahrzeug festzulegen, wenn Sie zuvor durch das medizinische Gutachten ausreichend über Art und Ausmaß Ihrer Behinderung informiert wurden. Schließlich sollen Sie so wenig wie möglich in Ihrer Freizeit eingeschränkt sein, und dabei sich selbst und andere so wenig wie möglich gefährden.
Das medizinische Gutachten sollte folgende Angaben enthalten.
Eine erneute Begutachtung durch einen Sachverständigen wird dann für erforderlich gehalten,wenn die ärztliche Untersuchung eine weitere Einschränkung der Fähigkeiten ergibt, die für das Autofahren von Bedeutung wären. Das schließt folgendes ein
Warum ist eine Fahrprobe erforderlich?
Im Gesetzestext wird gefordert, dass der Sachverständige in der Regel eine Fahrprobe durchführen soll, um festzustellen , dass der Behinderte das Fahrzeug mit den ggf. erforderlichen besonderen technischen Hilfsmitteln sicher führen kann. Von dieser Forderung sollte nur abgewichen werden, wenn Art und Ausmaß der Behinderung sowie deren Einfluss auf die Fahrfähigkeit ganz eindeutig feststehen und Zweifel ausgeschlossen sind
Worin unterscheidet sich die Fahrprobe von der Führerscheinprüfung?
Bei der Führerscheinprüfung soll geprüft werden , ob der Kandidat die Verkehrsregeln beherrscht und ob er sich mit dem Fahrzeug sicher im Verkehr bewegen kann. Unterläuft ihm bei der Prüfung ein Fehler, so hat er die Prüfung nicht bestanden und muss nochmals antreten.
Bei der Fahrprobe soll festgestellt werden, ob der Kandidat grundsätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Unterläuft ihm dabei ein Fehler, so wird untersucht, warum dies geschehen ist. Die Frage, die sich stellt ist die: War der Fehler ausbildungs- oder behinderungsbedingt? Eine Fahrprobe wird auf die speziellen Probleme der Behinderung zugeschnitten. Was bei der Fahrprobe von dem Kandidaten gefordert wird muss der Situation und der Behinderung angemessen sein.
Eine Fahrprobe sollte unbedingt vor der praktischen Führerscheinprüfung durchgeführt werden, wenn die Ausbildung sich bereits der Prüfungsreife nähert. Eine nicht bestanden Prüfung kann problemlos wiederholt werden. Wird dagegen eine Fahrprobe nicht bestanden, so heißt das doch im Klartext:
,,Zum Autofahren nicht geeignet!“
Einer solchen Doppelbelastung sollte man sich nicht aussetzen.
Worin unterscheidet sich die Führerscheinprüfung eines behinderten Kandidaten von der eines nicht behinderten Kandidaten?
Wenn Sie die geforderten medizinischen und technischen Gutachten beigebracht haben, so ist die Frage der Eignung geklärt:
Sie sind zum Führen von Fahrzeugen geeignet! Falls erforderlich, eben mit Einschränkungen. Der Prüfer hat Sie dann so zu behandeln wie jeden anderen Kandidaten auch! Er darf von Ihnen nur das fordern, was er von jedem anderen Kandidaten auch fordert.
Forderungen mit der Begründung, Sie müssten zeigen, dass Sie zu der einen oder anderen Aktion fähig seien ( bei einem nicht behinderten Kandidaten könne man davon ausgehen, dass er dazu fähig sei) sind nicht zulässig.
Natürlich können wir auf dieser Webseite nicht alles bis ins tiefste Detail behandelt. Deshalb möchten wir Ihnen nochmals empfehlen, persönlichen Kontakt mit uns aufzunehmen. Für ein ausführliches Gespräch können wir auch gerne einen gesonderten Termin festlegen bei dem Sie sich mit Ihren Fragen in ruhe und vertrauensvoll an uns wenden können. In diesem Gespräch, können wir Ihnen auch gerne die technischen Umbauten an unserem Fahrzeug demonstrieren.