Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie mindestens 12 Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) (á 45 Minuten) absolvieren. Es gibt 3 verschiedene Typen von besonderen Ausbildungsfahrten, die sich anhand der verschiedenen Verkehrssituationen, Geschwindigkeiten und anderen Eigenschaften unterscheiden.
In der Regel werden die besondere Ausbildungsfahrten in der folgenden Reihenfolge absolviert, da sich die Geschwindigkeit und Schwierigkeit auf diese Weise stetig steigert
Auf Wunsch werden zusätzliche besondere Ausbildungsfahrten in Absprache mit Ihnen durchgeführt.
Da Sie den Umgang mit dem Auto im Stadtverkehr nun beherrschen, kann mit den Überlandfahrten begonnen werden. Die Vorbereitungen sind auch deshalb so wichtig, da bei Überlandfahrten höhere Geschwindigkeiten gefahren werden.
Anschließend beginnen die 4 Autobahnfahrten. Hier wird die Geschwindigkeit im vergleich zur Überlandfahrt nochmals erhöht. Zudem werden vor allem das Einfahren in die Autobahn und das Verlassen der Autobahn sowie das Überholen geübt.
Zuletzt werde die 3 Dämmerungs und Dunkelheitsfahrten durchgeführt. Hier kann das gelernte aus den Übungsstunden aber vor allem aus den Überland- und Autobahnfahrten bei Dunkelheit wiederholt und geübt werden.
Nach Abschluss dieser besonderen Ausbildungsfahrten, erreichen sie die Reife- und Teststufe und können sich nun speziell auf die Prüfung vorbereiten. Sie sind somit fast am Ziel, dem erlangen des Führerscheins angekommen!